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Termine werden nur über das Formular oder per Anruf vergeben!

Häufig gestellte fragen

Zu Ihrem ersten Termin bei uns bringen Sie bitte Ihr gültiges Rezept und ggf. einen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung mit, falls Sie diesen haben. Auch aktuelle Unterlagen vom Arzt (MRT-Bilder, Berichte etc.) sind für den ersten Termin hilfreich.

Bei den Behandlungen und Massagen in den Therapieräumen tragen Sie, je nach Bedarf, leichte Kleidung oder teilweise Unterwäsche.

Weiterhin bringen Sie bitte ein großes Handtuch mit, damit Sie uns unterstützen, die Umwelt ein wenig zu schonen.

Für die Trainingsfläche bringen Sie bitte bequeme, trainingstaugliche Kleidung oder Sportkleidung und Sportschuhe mit.

Dies muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden und verliert seine Gültigkeit 3  Monate nach dem 1. Behandlungstermin bzw. 6 Monate bei Verordnungen mit mehr als 6 verordneten  Behandlungseinheiten. Ist die Beginnfrist von 28 Tagen verstrichen, muss vom Arzt ein neues Rezept  ausgestellt werden. Ausnahme ist der Vermerk “dringender Behandlungsbedarf”. Hier muss das Rezept  innerhalb 14 Tage begonnen werden.

Verordnungen, die von einem Krankenhaus (Entlassmanagement) ausgestellt worden sind, müssen in  einem Zeitraum von 7 Tagen beendet werden und sind maximal 12 Tage nach Entlassung gültig.

Privates Rezept (PKV)

Hier gelten in der Regel keine Fristen. Vereinzelt haben Private Krankenkassen Ihre eigenen individuellen  Fristen. Hierzu erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungsvertreter.

BG-Rezept (BG)

Der 1. Behandlungstermin muss innerhalb von 7 Tagen nach Rezeptausstellung stattfinden. In der Regel  muss die angegebene Frequenz (Anzahlt der Einheiten/Woche) eingehalten werden.

Ja, das ist kein Problem. Die Unterbrechungsfristen sind 14 Tage ohne Begründung, bei mehr als 14 Tagen ist eine Begründung unsererseits erforderlich, darf aber eine Frist von 3 Wochen nicht überschreiten, wobei die Gesamtbehandlungszeit eines Rezeptes nicht überschritten werden darf. (6er 3 Monate usw.) 

In der Regel ist es so, dass ein Teil der Kosten für Physiotherapie und Krankengymnastik von den gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden muss. Hierfür muss der Patient volljährig sein und über keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung verfügen.

Gemäß Sozialgesetzbuch V müssen gesetzlich krankenversicherte Personen 10 Euro pro Rezept, sowie 10 % der Behandlungskosten selbst übernehmen. Um gesetzlich versicherte Patienten jedoch finanziell nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber eine Belastungsfreigrenze pro Jahr festgelegt. Diese besagt, dass die Summe aller Zuzahlungen maximal 2 % der Bruttohaushaltseinkommen eines Erwachsenen betragen darf. Hierzu zählen alle Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel, Zuzahlungen für Krankenfahrten oder Krankenhausbehandlungen sowie für die häusliche Krankenpflege. Die Zuzahlung ist zum ersten Termin zu entrichten

Wer von uns kennt es nicht? Die Zeit rast nur so dahin und unser Terminkalender quillt über. Jedem von uns ist es sicherlich schon passiert, dass ein Termin nicht eingehalten werden könnte.

Wenn Sie in physiotherapeutischer Behandlung sind und einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es erst einmal nicht schlimm. Aber es ist wichtig, dass Sie diesen so rechtzeitig wie möglich telefonisch, oder per E-Mail absagen, denn wir möchten dann anderen Patienten die Chance geben, bei uns einen Termin zu ergattern. Patienten mit akutem Bandscheibenvorfall oder nach einer Knie-OP freuen sich sehr über einen Termin.

In der Regel sind Termine mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da wir andernfalls den Ausfall privat in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung stellen müssen.

Natürlich kann immer auch mal spontan etwas dazwischenkommen. Können Sie einen Termin zur Behandlung nicht einhalten, so sagen Sie diesen bitte rechtzeitig und so zeitnah wie möglich telefonisch ab unter 0491/45445878, oder per E-Mail: termin@moc-leer.de

Die gesetzlichen Krankenkassen honorieren eine Behandlungszeit (incl. Dokumentation etc.) von 15 Minuten   für zum Beispiel Massage oder Krankengymnastik. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber nicht, dass die gesetzliche Krankenkasse mehr bezahlt, wenn 25 Minuten behandelt werden. Unsere Regelbehandlungszeit beträgt 25 Minuten.  

Das gefällt uns auch nicht, aber wir machen das Beste daraus.

Viele der von uns angebotenen Leistungen stehen in Verbindung mit Verletzungen, Operationen oder anderen Beschwerden, für die Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung (Rezept) ausgibt. Auf dem Rezept ist die Anzahl der Termine und die Art der Therapie angegeben. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, ein Folgerezept vom Arzt zu bekommen.

Über diesen Bereich hinaus, bieten wir auch Zusatzleistungen an. Denn manchmal reichen die von der Krankenkasse übernommenen Leistungen nicht aus, damit Sie wieder richtig fit werden. Darüber informieren wir Sie gerne in unseren Praxen. Generell können unsere Leistungen natürlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

Jederzeit und immer bei allen Kollegen oder E-Mail an info@moc-leer.de. Wir nehmen Kritik ernst und nehmen deshalb Ihre Kritik immer schriftlich auf, um uns im Anschluss damit auseinanderzusetzen und Lösungen zu finden

Zusatzleistungen und Eigenanteil können Sie bar und mit EC-Karte bei uns in der Praxis zahlen, oder Ihre Rechnung per Überweisung begleichen.

Ja, die Praxis hat direkt vor der Tür begrenzte Parkplätze. In der naheliegenden Umgebung gibt es weitere Parkmöglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Nein, das ist leider nicht möglich und entspricht nicht dem Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Nein, das ist nicht möglich und führt im schlimmsten Fall zu einer Geldstrafe, oder dem Entzug der Zulassung für den Praxisinhaber. Hier besteht der Tatbestand des Leistungsbetruges.

Nein, eine Verordnung des behandelnden Arztes darf erst nach Ausstellung therapiert werden.

Ja, wir bieten Termine für Selbstzahler an. Die Preise variieren je nach Behandlung, die in Anspruch genommen wird.