Unsere Praxis für Physiotherapie Jemgum
über uns
Ihre Praxis für Bewegung und Gesundheit in Jemgum
- Individuelle Behandlungen zur Schmerzreduktion und Beweglichkeitsförderung
- Erfahrene Therapeuten für eine bestmögliche Betreuung
- Moderne Praxis, barrierefrei und mit Parkplätzen direkt vor der Tür


service
Wie Physiotherapie deine Gesundheit unterstützt
Physiotherapie lindert Schmerzen, verbessert die Beweglichkeit und stellt die natürliche Funktionalität des Körpers wieder her. Durch gezielte Techniken und individuell angepasste Behandlungen werden Muskeln, Gelenke und das gesamte Bewegungssystem gestärkt. Ob zur Rehabilitation, Prävention oder Leistungssteigerung – Physiotherapie hilft, den Körper in Balance zu bringen und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Physiotherapie
Die Physiotherapie beschäftigt sich nicht nur mit Verletzungen an sich, sondern weitergreifend mit den Ursachen, die zu Bewegungseinschränkungen führen. Sie unterstützt und fördert die Selbstheilungskräfte des Körpers und dient zur Vorbeugung von Verschleißerscheinungen.
Manuelle Therapie
Diese Art der manuellen Therapie beschäftigt sich mit dem WARUM von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates. Ziel ist es, die Ursache für ein bestehendes Problem zu finden und dieses erfolgreich zu therapieren. Denn ALLES ist mit ALLEM im Körper verbunden.
KG ZNS Bobath
Krankengymnastische Behandlungsverfahren unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems. Die krankengymnastische Behandlung auch auf neuro-physiologischer Grundlage behandelt meist Patienten mit Störungen im zentralen Nervensystem (Gehirn oder Rückenmark) oder -viel seltener – mit globalen Störungen des peripheren Nervensystems (alle anderen Nerven.
Gerätegestützte Krankengymnastik
Die Gerätegestützte Krankengymnastik dient der Behandlung spezieller Krankheitsbilder, wie z.B. Muskelinsuffizienzen, Muskeldysbalancen oder motorischen Paresen.
Auch zur Rehabilitation post operativ kann Krankengymnastik durch den Arzt verordnet werden.
Manuelle Lymphdrainage
Die manuelle Lymphdrainage ist eine verordnungsfähige Therapieform der physikalischen Therapie. Sie dient der Aktivierung des Lymphgefäßsystems, um etwaige Flüssigkeitsansammlungen (Ödeme) aus dem Zwischenzellraum abzutransportieren.
Vor allem nach operativen Eingriffen ist diese Behandlung sehr wichtig.
Schlingentisch-therapie
Bei der Schlingentischtherapie erfährt der Patient eine Erleichterung vieler aktiver Bewegungen, oder Bewegungen durch den Therapeuten, durch die Aufhebung der Schwerkraft.
Es werden der ganze Körper oder Teile des Körpers in Schlingen gehängt.
Elektrotherapie / Ultraschall
Anhand von elektrischen Geräten werden Beschwerdebilder des Bewegungsapparates, des Nervensystems und Funktionsstörungen innerer Organe behandelt. Die Anwendung dient der Schmerzlinderung, der Stimulation von z.B. Muskulatur, und der Aktivierung des Stoffwechsels am Ort der Applikation.
Naturmoor-packungen
Einmal-Naturmoorpackungen werden unter Verwendung eines Wärmeträgers bei ansteigender Behandlungstemperatur angelegt. Naturmoor hat eine anregende und entzündungshemmende Wirkung.
Wärme- / Kältetherapie
Durch Wärmezufuhr wird lokal oder systemisch thermische Energie dem Organismus zugeführt, die den Stoffwechsel, die Durchblutung und die Organfunktionen beeinflusst. Behandlung mit lokaler Applikation intensiver Kälte, mit dem Ziel der Schmerzlinderung, Hemmung einer Entzündung oder einer Muskeltonusregulation.
Klassische Massage
Bei der klassischen Massage werden verschiedene manuelle Techniken angewandt, die unterschiedliche Wirkungen auf Haut, Unterhaut und Muskulatur durch unterschiedlich starke Reize haben.
team
Unser Team – Kompetenz, Erfahrung und persönliche Betreuung
Bei MOC Gesundheit steht ein erfahrenes Team aus Physiotherapeuten, Osteopathen und Trainern an deiner Seite. Mit fundiertem Fachwissen, regelmäßigen Weiterbildungen und einer individuellen Betreuung begleiten wir dich auf deinem Weg zu mehr Beweglichkeit, Schmerzfreiheit und Wohlbefinden. Dein Ziel ist unser Antrieb – für eine nachhaltige Gesundheit und ein aktives Leben.

Marc-Oliver Cyganek
Physiotherapeut, Heilpraktiker und Osteopath

Anna
Physiotherapeutin, Kurse

Sarah
Physiotherapeutin, Kurse

Matthias
Physiotherapeut

Ute
Praxisorganisation
faq
Häufig gestellte fragen
Sie haben Fragen zu unseren Behandlungen, Trainingsangeboten oder Abläufen? In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen rund um MOC Gesundheit. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.
Was muss ich zu meinem ersten Termin mitbringen?
Zu Ihrem ersten Termin bei uns bringen Sie bitte Ihr gültiges Rezept und ggf. einen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung mit, falls Sie diesen haben. Auch aktuelle Unterlagen vom Arzt (MRT-Bilder, Berichte etc.) sind für den ersten Termin hilfreich.
Bei den Behandlungen und Massagen in den Therapieräumen tragen Sie, je nach Bedarf, leichte Kleidung oder teilweise Unterwäsche.
Weiterhin bringen Sie bitte ein großes Handtuch mit, damit Sie uns unterstützen, die Umwelt ein wenig zu schonen.
Für die Trainingsfläche bringen Sie bitte bequeme, trainingstaugliche Kleidung oder Sportkleidung und Sportschuhe mit.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Dies muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden und verliert seine Gültigkeit 3 Monate nach dem 1. Behandlungstermin bzw. 6 Monate bei Verordnungen mit mehr als 6 verordneten Behandlungseinheiten. Ist die Beginnfrist von 28 Tagen verstrichen, muss vom Arzt ein neues Rezept ausgestellt werden. Ausnahme ist der Vermerk “dringender Behandlungsbedarf”. Hier muss das Rezept innerhalb 14 Tage begonnen werden.
Verordnungen, die von einem Krankenhaus (Entlassmanagement) ausgestellt worden sind, müssen in einem Zeitraum von 7 Tagen beendet werden und sind maximal 12 Tage nach Entlassung gültig.
Privates Rezept (PKV)
Hier gelten in der Regel keine Fristen. Vereinzelt haben Private Krankenkassen Ihre eigenen individuellen Fristen. Hierzu erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungsvertreter.
BG-Rezept (BG)
Der 1. Behandlungstermin muss innerhalb von 7 Tagen nach Rezeptausstellung stattfinden. In der Regel muss die angegebene Frequenz (Anzahlt der Einheiten/Woche) eingehalten werden.
Darf ich ein Rezept unterbrechen?
Ja, das ist kein Problem. Die Unterbrechungsfristen sind 14 Tage ohne Begründung, bei mehr als 14 Tagen ist eine Begründung unsererseits erforderlich, darf aber eine Frist von 3 Wochen nicht überschreiten, wobei die Gesamtbehandlungszeit eines Rezeptes nicht überschritten werden darf. (6er 3 Monate usw.)
Was ist die gesetzliche Zuzahlung und wann muss diese bezahlt werden?
In der Regel ist es so, dass ein Teil der Kosten für Physiotherapie und Krankengymnastik von den gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden muss. Hierfür muss der Patient volljährig sein und über keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung verfügen.
Gemäß Sozialgesetzbuch V müssen gesetzlich krankenversicherte Personen 10 Euro pro Rezept, sowie 10 % der Behandlungskosten selbst übernehmen. Um gesetzlich versicherte Patienten jedoch finanziell nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber eine Belastungsfreigrenze pro Jahr festgelegt. Diese besagt, dass die Summe aller Zuzahlungen maximal 2 % der Bruttohaushaltseinkommen eines Erwachsenen betragen darf. Hierzu zählen alle Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel, Zuzahlungen für Krankenfahrten oder Krankenhausbehandlungen sowie für die häusliche Krankenpflege. Die Zuzahlung ist zum ersten Termin zu entrichten
Was passiert mit einem versäumten Termin?
Wer von uns kennt es nicht? Die Zeit rast nur so dahin und unser Terminkalender quillt über. Jedem von uns ist es sicherlich schon passiert, dass ein Termin nicht eingehalten werden könnte.
Wenn Sie in physiotherapeutischer Behandlung sind und einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es erst einmal nicht schlimm. Aber es ist wichtig, dass Sie diesen so rechtzeitig wie möglich telefonisch, oder per E-Mail absagen, denn wir möchten dann anderen Patienten die Chance geben, bei uns einen Termin zu ergattern. Patienten mit akutem Bandscheibenvorfall oder nach einer Knie-OP freuen sich sehr über einen Termin.
In der Regel sind Termine mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da wir andernfalls den Ausfall privat in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung stellen müssen.
Natürlich kann immer auch mal spontan etwas dazwischenkommen. Können Sie einen Termin zur Behandlung nicht einhalten, so sagen Sie diesen bitte rechtzeitig und so zeitnah wie möglich telefonisch ab unter 0491/45445878, oder per E-Mail: termin@moc-leer.de.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die gesetzlichen Krankenkassen honorieren eine Behandlungszeit (incl. Dokumentation etc.) von 15 Minuten für zum Beispiel Massage oder Krankengymnastik. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber nicht, dass die gesetzliche Krankenkasse mehr bezahlt, wenn 25 Minuten behandelt werden. Unsere Regelbehandlungszeit beträgt 25 Minuten.
Das gefällt uns auch nicht, aber wir machen das Beste daraus.
Benötige ich immer ein Rezept für eine Behandlung?
Viele der von uns angebotenen Leistungen stehen in Verbindung mit Verletzungen, Operationen oder anderen Beschwerden, für die Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung (Rezept) ausgibt. Auf dem Rezept ist die Anzahl der Termine und die Art der Therapie angegeben. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, ein Folgerezept vom Arzt zu bekommen.
Über diesen Bereich hinaus, bieten wir auch Zusatzleistungen an. Denn manchmal reichen die von der Krankenkasse übernommenen Leistungen nicht aus, damit Sie wieder richtig fit werden. Darüber informieren wir Sie gerne in unseren Praxen. Generell können unsere Leistungen natürlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
Wo kann ich ein Lob oder eine Beschwerde loswerden?
Jederzeit und immer bei allen Kollegen oder E-Mail an info@moc-leer.de. Wir nehmen Kritik ernst und nehmen deshalb Ihre Kritik immer schriftlich auf, um uns im Anschluss damit auseinanderzusetzen und Lösungen zu finden
Wie zahle ich meinen Eigenanteil oder meine Zusatzleistungen?
Zusatzleistungen und Eigenanteil können Sie bar und mit EC-Karte bei uns in der Praxis zahlen, oder Ihre Rechnung per Überweisung begleichen.
Gibt es Parkmöglichkeiten an der Praxis?
Ja, die Praxis hat direkt vor der Tür begrenzte Parkplätze. In der naheliegenden Umgebung gibt es weitere Parkmöglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Bekomme ich eine Massage, wenn der Arzt Krankengymnastik verordnet hat?
Nein, das ist leider nicht möglich und entspricht nicht dem Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Ist es möglich einen nicht wahrgenommen Termin einfach zu unterschreiben?
Nein, das ist nicht möglich und führt im schlimmsten Fall zu einer Geldstrafe, oder dem Entzug der Zulassung für den Praxisinhaber. Hier besteht der Tatbestand des Leistungsbetruges.
Darf ein Rezept nachgereicht werden, wenn ich einen privaten Akutttermin wahrgenommen habe?
Nein, eine Verordnung des behandelnden Arztes darf erst nach Ausstellung therapiert werden.
Kann ich die Behandlungen ohne Rezept selbst zahlen?
Ja, wir bieten Termine für Selbstzahler an. Die Preise variieren je nach Behandlung, die in Anspruch genommen wird.
kontakt
Hier sind wir zu finden
Wenn Sie Fragen haben, oder an Terminen interessiert sind, freuen wir uns über Ihren Kontakt.
Telefon
04958 / 9396835
info@moc-jemgum.de
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Ziegeleistr. 1
26844 Jemgum